Allgemeine Bedingungen für den Rundfahrtbetrieb und die Schiffsvermietungen der Barkassen-Centrale Ehlers GmbH

  1. Vertragsabschluss
    Mit der Anmeldung einer Touristikfahrt bietet der Kunde uns den Abschluss eines Vertrages zu den nachstehenden Bedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann formlos vorgenommen werden. Dieser Vertrag kommt mit unserer Annahmeerklärung zustande, die in angemessener Zeit abgegeben werden muss und keiner besonderen Form bedarf.
  2. Entgelt und Fälligkeit
    a) Im Touristikdienst ist das Entgelt vor Antritt der Fahrt zu entrichten. Bei Voranmeldung kann die Barkassen-Centrale eine Anzahlung in Höhe von 50 % des bestätigten Preises verlangen.

    b) Mietet der Kunde ein Fahrzeug, wird mit der Anmeldung eine Anzahlung von € 100 fällig. Der Gesamtpreis richtet sich nach Fahrtdauer und Fahrtstrecke. Bei Überschreitung des vorgesehenen Leistungsumfanges wird der Preis entsprechend erhöht, sofern die Überschreitung nicht von der Barkassen-Centrale zu vertreten ist. Die Zahlung ist spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn fällig. Geht die Zahlung nicht fristgemäß ein, kann die Barkassen-Centrale von dem Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe der für den Rücktritt des Kunden vorgesehenen Pauschalbeträge verlangen.
  3. Leistung
    a) Bei Touristikfahrten werden die in den Ankündigungen vorgesehenen Fahrtrouten durchgeführt, soweit Wetter und Tide es zulassen.

    b) Bei Schiffsvermietungen wird von der Barkassen-Centrale ein Fahrzeug nebst Schiffsführer gestellt. Die Barkassen-Centrale behält sich die Wahl des Schiffes und des Personals in jedem Fall vor. Gewünschte Fahrtrouten können nur im Rahmen der bestehenden öffentlichen Vorschriften befolgt werden.

    Das angemietete Schiff liegt max. 15 Min. vor Fahrtbeginn zum Einstieg bereit, sowie max. 15 Min. nach dem Anlegen zum Aussteigen. Längere Liegezeiten, z.B. für Aufrüsten oder Entladen werden als Liegezeit gesondert berechnet.

    Gewünschte Fahrtrouten können nur im Rahmen der bestehenden öffentlichen Vorschriften befolgt werden. Treten Umstände ein, die zu einer Verhinderung oder Einschränkung der Fahrt führen und nicht durch die Barkassen-Centrale zu vertreten sind, z.B. Eisgang, Nebel, Niedrigwasser oder extremes Hochwasser und dergleichen, findet die Veranstaltung ohne Anspruch auf Preisminderung am Kai bzw. im möglich verminderten Umfang statt.

    Die Entscheidung über die möglichen Fahrtrouten oder den Abbruch der Fahrt aus o.g. Gründen obliegt allein dem pflichtgemäßen Ermessen des Schiffsführers. Die Reederei übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass vereinbarte Anlegestellen nicht nutzbar sind, etwa infolge Belegung durch Fremdschiffe oder aus anderen von der Reederei nicht zu vertretenden Gründen.

    Sollte das vertraglich vorgesehene Schiff nicht einsatzbereit sein, wird seitens der Barkassen-Centrale ein geeignetes Ersatzschiff gestellt, es sei denn, die mangelnde Einsatzbereitschaft beruht auf höherer Gewalt.

    c) Bei Berechnung des Charterpreises wird der Schiffseinsatz ab Anleger Vorsetzen und Rückkehr Anleger Vorsetzen zugrunde gelegt.
  4. Bewirtschaftung
    a) Gastronomische Leistungen werden grundsätzlich von der Barkassen-Centrale und deren Vertragspartnern erbracht. Eine Bewirtschaftung durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Barkassen-Centrale unter Berechnung einer Bereitstellungsgebühr gestattet. In diesem Fall steht dem Kunden das Schiff ca. 1 Stunde vor Abfahrt für die Ausstattung zur Verfügung und ca. 1 Stunde nach der Fahrt zum Abräumen.

    b) Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Barkassen-Centrale nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den gesetzlichen Brandschutzvorschriften entsprechen. Die Barkassen-Centrale haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Dekorationsmaterial. Offenes Feuer und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist an Bord gesetzlich verboten.
  5. Leistungs- und Preisänderungen
    Abweichungen einzelner Leistungen von dem in der Anmeldung vorgesehenen Leistungsumfang, welche die Gesamtleistung nicht wesentlich verändern und von der Barkassen-Centrale nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, können vom Kunden nicht beanstandet werden. Leistungsveränderungen, die den Umfang wesentlich verändern – mit Ausnahme der unter Ziffer 3b beschriebenen Änderungen – berechtigen den Kunden zum Rücktritt von dem Vertrag innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung der Veränderung. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, bleiben evtl. Ansprüche auf Minderung beschränkt.

    Das Gleiche gilt für den Fall, dass Preiserhöhungen von Leistungsträgern zu einer Veränderung der Kalkulation der Barkassen-Centrale führen und wenn zwischen Zugang der Anmeldebestätigung und dem vereinbarten Leistungszeitpunkt mehr als 4 Monate liegen. Sollte die Erhöhung der Preise mehr als 10 % des bestätigten Preises ausmachen, ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Erklärung der Barkassen-Centrale über die Anhebung des Preises zum gebührenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  6. Rücktritt des Kunden
    Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die vereinbarten Leistungen ohne vom Vertrag zurückzutreten nicht an, behält die Barkassen-Centrale den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Der Wert ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, welche die Barkassen-Centrale aus einer anderweitigen Vermietung oder Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, wird durch folgende Pauschalregelung ausgeglichen, sofern der Kunde nicht den Nachweis eines geringeren Schadens beibringt.

    Die Barkassen-Centrale kann ohne Nachweis der Schadenshöhe erheben: Bei einem Rücktritt
    bis zum 28. Tag vor Leistungsbeginn 10 % der Auftragssumme
    vom 27. – 14. Tag vor Leistungsbeginn 30 %
    vom 13. – 7. Tag vor Leistungsbeginn 40 %
    ab dem 6. Tag vor Leistungsbeginn 50 % der Auftragssumme.
    Wird ein Auftrag erst am Fahrtag oder gar nicht storniert, wird die volle Vertragssumme fällig.
  7. Rücktritt der Barkassen-Centrale
    Die Barkassen-Centrale Ehlers kann vom Vertrag jederzeit zurücktreten, sofern die Ausführung des Vertrages infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, ohne dass die Barkassen-Centrale diese Umstände zu vertreten hätte. Bei Rücktritt der Barkassen-Centrale vom Vertrag hat der Kunde lediglich Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Anzahlungen.
  8. Haftung des Kunden
    Der Kunde haftet für Schäden, die der Barkassen-Centrale durch seine Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte zugefügt werden, wie für eigenes Verschulden. Die Reederei behält sich vor, vom Kunden den Nachweis einer geeigneten Versicherung zu verlangen.
  9. Haftung der Barkassen-Centrale
    Die Barkassen-Centrale haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Stellung eines betriebssicheren Fahrzeugs sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

    Die Haftung der Reederei für Schäden des Charterers, seiner Gäste, Mitarbeiter und Beauftragten ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Reederei und deren Mitarbeitern. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für vom Charterer, seinen Gästen, Mitarbeitern und Beauftragten eingebrachte Gegenstände, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Reederei oder deren Mitarbeitern.

    Im Übrigen haftet die Barkassen-Centrale nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet sind, haftet die Barkassen-Centrale auch dann nicht, wenn sie derartige Leistungen vermittelt.
  10. Beförderung von Tieren und Sachen
    Tiere werden nur befördert, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Der Tierhalter haftet für Schäden an Mensch und Material. Sachen werden nur befördert, soweit hierfür Platz vorhanden ist. Die Barkassen-Centrale übernimmt keinerlei Obhutspflichten.
  11. Verhalten der Fahrgäste
    Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten wie Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals sind zu folgen. Aus Sicherheitsgründen ist untersagt:

    a) die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen,
    b) Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen,
    c) Während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
    d) Ein als besetzt geltendes Fahrzeug zu betreten,
    e) Die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen.

    Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitern. Kommt ein Fahrgast den ihm gegebenen Anweisungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Schiff und Fahrgästen sowie zur Einhaltung der unter a) bis e) bestimmten Regelungen nicht nach, so kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden die Kosten für die Reinigung, mindestens jedoch € 10,— in Rechnung gestellt.
  12. Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
    Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für andere Fahrgäste darstellen, sind von der Teilnahme der Veranstaltung ausgeschlossen.
  13. Leistungs- und Erfüllungsort ist Hamburg.
    Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hamburg.
  14. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird sie bei Fortbestand der Bedingungen im Übrigen durch eine wirksame Bestimmung des Inhalts ersetzt, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand April 2012